Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über eine besondere Qualifikation für die gesamte arbeitsrechtliche Materie.

Fachanwalt für Arbeitsrecht darf sich nur nennen, wer eine jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht nachweisen kann und eine Prüfung der Rechtsanwaltskammer bestanden hat.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht muss ich der Rechtsanwaltskammer zudem ständig nachweisen, dass ich die aktuelle Gesetzgebung der Arbeitsgerichtsbarkeit und auch alle Gesetzesänderungen kenne und umsetzen kann.

Zu meinen Mandanten zählen überwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Betriebsräte und kleinere Unternehmen.

Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende vertrete ich in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere bei Kündigungen und Abmahnungen sowie bei Streit um Urlaub, Arbeitszeit, Arbeitslohn, Zeugnis, Elternzeit, Mutterschutz, Teilzeit, Befristung, Diskriminierung, Mobbing, Betriebsrente, Altersteilzeit, Insolvenz des Arbeitgebers, Pflegezeit, Zeitarbeit, Zuschläge, Mindestlohn und Entgeltfortzahlung.

Die Auslegung von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und von Arbeitsverträgen zählt ebenso zu meinen Tätigkeiten wie die Bearbeitung von Fällen der sozialen, personellen und wirtschaftlichen Mitbestimmung.

Für (kleinere) Unternehmen biete ich z.B. die rechtssichere Formulierung von Arbeitsverträgen, die Durchsetzung von Arbeitnehmerhaftung oder die Abwehr unberechtigter Forderungen an.

Die überwiegende Zahl meiner Mandate stammt aus folgenden Branchen:
(in alphabetischer Ordnung)

Ärzte, Automaten, Automobil, Bäckereien, Bau, Baunebengewerbe, Bewachung, Chemie, Einzelhandel, Elektro, Erziehung, Film, Friseur, Gastronomie, Großhandel, Holz- und Kunststoffverarbeitung, Hotel, Immobilien, IT, Karitativer und kirchlicher Dienst, Lebensmittel, Logistik, Luftfahrt, Maschinenbau, Medien, medizinische Berufe, Metall, Musik, öffentlicher Dienst, öffentlicher Personenverkehr (Bus und Bahn), Pharmazie, Pflege, Presse, Rechts- und Steuerberatung, Reinigung, Rundfunk, Schule und Hochschule, Sport, Telekommunikation, Transport, TV-Produktion, Umwelttechnik, Verlagswesen, Werbung, Zeitarbeit.

In meiner langjährigen Tätigkeit – als Rechtsanwalt seit 1999 und als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2003 – blicke ich bereits auf über eintausend arbeitsrechtliche Gerichtstermine sowie eine Vielzahl von Gerichtsterminen in anderen Gerichtsbarkeiten zurück und kann mich deshalb auch prozessrechtlich als sehr erfahren bezeichnen.

In weiteren Rechtsgebieten (z.B. Verkehrsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Erbrecht usw.) kann ich Sie je nach Art des Falles ebenfalls vertreten oder aber ich empfehle Ihnen gerne darauf spezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen.